Feststellungsbescheide an Erbengemeinschaften sind offenbar regelmäßig nichtig. Der #Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung nun veröffentlichten vom 30.9.2015 – II R 31/13 befunden, dass ein Feststellungsbescheid an eine Erbengemeinschaft die einzelnen Miterben namentlich benennen muss. Eine wirksame Bekanntgabe setzt die Benennung der Inhaltsadressaten zwingend voraus, andernfalls sei der Bescheid nichtig.
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Dr. Thomas Klein
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