Arbeitnehmer, die ihrem Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen, können ein höheres Nettogehalt erhalten. Früher musste die Freibeträge jährlich neu beantragt werden Nun hat das Bundesminsterium der Finanzen entschieden, die Gültigkeit der Freibeträge auf zwei Jahre zu verlängern.

Die Neuregelung gilt ab dem 01.10.2015.

Zwei Dinge sind zu beachten: Ändern sich Verhältnisse, sodass die Freibeträge hiervon betroffen sind, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Außerdem muss zwingend eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Das Finanzamt kann so überprüfen, ob die Freibeträge zu einem zutreffenden Lohnsteuerabzug geführt haben.

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