E-Books / Merkblätter

praxisrelevante Brennpunkte - kompakt und verständlich erklärt

Reisekosten

Welche Reisekosten Arbeitnehmer und Unternehmer nach der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 steuerfrei erstatten oder absetzen können, lesen Sie hier.

Geschenke

Geschenke können steuerliche Folgen haben. Viele Details sind zu beachten. Mithilfe unseres kostenlosen Merkblatts informieren Sie sich schnell und bequem.

Steuerfreie Arbeitnehmerentlohnung

Damit bei Ihnen in Zukunft mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, haben wir in diesem Merkblatt anerkannte Gestaltungsalternativen zusammengetragen, wie Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern steuer- und zumeist auch sozialversicherungsfrei Vorteile zukommen lassen können. Viel Erfolg beim Steuern sparen!

Kinderbetreuungskosten

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangt oftmals die Betreuung von Kindern durch Dritte. Das Finanzamt unterstützt Sie dabei. Seit 2006 können Kinderbetreuungskosten abgezogen werden, wenn die Eltern z. B. erwerbstätig waren. Ab 2012 wurden die Voraussetzungen gelockert. Unser Merkblatt informiert Sie über die Einzelheiten.

Doppelte Haushaltsführung

Der Fiskus unterstützt Arbeitnehmer und Selbstständige, wenn sie aus beruflichen oder betrieblichen Gründen eine „doppelte Haushaltsführung” begründen.

Geschäfts- und Firmenwagen

Firmenwagen sind zum Betriebsvermögen gehörende PKW, die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Bei Geschäftswagen ist es der Unternehmer, der das KFZ auch privat nutzt. In beiden Fällen sind zahlreiche steuerliche Folgen zu beachten über die wir hier informieren.

Hotelübernachtung

Im Rahmen von Hotelübernachtungen treten vielfach Fragestellungen zur Umsatz- und Lohnsteuer auf. Unser Merkblatt informiert Sie umfassend.

Bewirtungskosten

Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Lesen Sie hier, worauf es ankommt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer Handwerker für sie privat arbeiten lässt oder für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nimmt, kann sich ein Teil der Lohnkosten mit der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.

Verträge mit nahen Angehörigen

Verträge mit Angehörigen werden vom Finanzamt besonders kritisch geprüft und grundsätzlich nur anerkannt, wenn Sie dem entsprechen, was fremde Dritte untereinander vereinbart hätten.