Beratung in Moers für Existenzgründer
„Wohlüberlegte und sorgfältig geplante
Start-Ups sind im Regelfall erfolgreich.
Deshalb begleiten wir Sie von Anfang an!“
Dr. Thomas Klein
Steuerberater in Moers
Beratung für Existenzgründer
Sie wollen sich selbstständig machen und suchen eine Existenzgründungsberatung?
Herzlich willkommen im Kreis der (künftigen) Unternehmer und Selbstständigen! Sie erwartet ein großes Abenteuer.
„Nur“ eine gute Geschäftsidee zu haben, genügt aber meist nicht.
Soll Ihre Unternehmensgründung langfristig erfolgreich sein, brauchen Sie neben der Idee auch das erforderliche Kapital und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Denn wer dauerhaft Erfolg haben will, muss Kalkulationen erstellen, Kredite beantragen, das Marketing planen und so einiges mehr. Für manch einen Gründer ist der eigene Businessplan bereits die erste Hürde. – Das ist aber kein Problem, denn wir helfen Ihnen!
Das Ziel unserer Existenzgründungsberatung in Moers ist es, Start-Ups, Jungunternehmern und Existenzgründern von Anfang an als professionelle Unternehmensberater zur Seite zu stehen. Dabei müssen die Kosten nicht allein getragen werden, denn es gibt viele Förderprogramme.
Rufen Sie uns einfach an oder lesen Sie weiter!
Vorteile unserer Existenzgründungsberatung:
Von Unterstützung profitieren
Anfängerfehler vermeiden
Konzentrieren Sie sich auf die operative Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Wir haben Erfahrung und zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Kostengünstig beraten lassen
Vergleichen Sie die Kosten einer gescheiterten Existenzgründung mit unserem Honorar. Zudem wird unsere Beratung in den meisten Fällen gefördert.
Für den Start in die Selbstständigkeit ist guter Rat kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Wer seine Geschäftsidee nicht kaufmännisch fachgerecht in einem Businessplan formuliert, wird es schwer haben, eine Bank zu finden, die ihn finanziert. Nach einer Erhebung der IHK tun sich besonders bei der Finanzierung der Gründungsvorhaben Lücken auf:
Von je 100 Teilnehmern an der IHK-Gründungsberatung …
- … haben die Finanzierung nicht gründlich durchdacht 34%
- … haben zu geringe kaufmännische Kenntnisse 32%
- … haben sich zu wenig Gedanken um ihre Geschäftsidee gemacht 30%
- … haben unklare Vorstellungen von ihrer Zielgruppe 27%
- … schätzen ihren Umsatz zu hoch ein 26%
- … können die Produktidee nicht klar beschreiben 23%
Quelle: DIHK Stand 2014
Die wichtigsten Förderungen für Existenzgründer:
Beratungszuschuss vor Gründung
Dr. Thomas Klein ist bei der IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) (Düsseldorf) registrierter Berater für Existenzgründungsvorhaben. Die IBP entscheidet über Förderanträge des Beratungsprogramms Wirtschaft (BPW).
Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Beratung von Gründern. Gefördert werden Existenzgründer, die ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen gründen oder übernehmen wollen. Das Gründungsvorhaben darf noch nicht realisiert worden sein.
Zurzeit werden innerhalb von 12 Monaten bis zu 4 bzw. 6 Tagewerke durch einen Zuschuss gefördert. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk. Arbeitslosengeld-II-Bezieher, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer mit geringem Einkommen erhalten u. U. auch 80%, maximal jedoch 400 Euro je „Tagewerk“ (=meist 8 Stunden).
Ausführliche Informationen können Sie den Richtlinien des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW entnehmen oder direkt von den zugelassenen regionalen Anlaufstellen erhalten.
Beratungszuschuss nach Gründung
Über das Programm „Gründercoaching Deutschland“ konnten bis zum 31.12.2015 junge Unternehmer in den ersten zwei Jahren nach der Gründung ihre Beratungskosten bezuschussen lassen. Die Gründung bzw. Unternehmensübernahme darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung. Dr. Thomas Klein war in der KfW-Beraterbörse zugelassen für das Beratungsprodukt „Gründungscoaching Deutschland“.
Gewerbetreibende und Freiberufler können sich zwölf Monaten lang von einem Coach beraten lassen. Die Beratung kann z. B. zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen oder zur betrieblichen Organisation (z. B. Kalkulation) dienen.
Die Existenzgründer erhalten einen Zuschuss zum Beraterhonorar von maximal 2.000 Euro (netto).
An die Stelle des Gründercoaching Deutschlands ist ab dem 01.01.2016 eine neue Beratungsrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle getreten. Derzeit bemühen wir uns um weiterführende Informationen. Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben, sprechen Sie uns bitte einfach an.
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld
Arbeitslose Gründerinnen und Gründer können in der Gründungsphase einen Gründungszuschuss bzw. ein Einstiegsgeld erhalten. In beiden Fällen handelt es sich um eine Ermessensleistung der zuständigen Agentur für Arbeit.
Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist u. a. die Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit nach der Arbeitslosigkeit und die Begutachtung des Businessplans durch eine fachkundige Stelle, z. B. einen Steuerberater. In den ersten sechs Monaten wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung ausgezahlt. In den folgenden sechs Monaten wird nur noch die Pauschale von 300 Euro gezahlt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II können zur Förderung der Selbstständigkeit ein Einstiegsgeld erhalten. Die Höhe und die Dauer des Einstiegsgeldes hängen vom Einzelfall ab und die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Arbeitsagenturen.
Förderung für Handwerksmeister
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen mit einem einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro der nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgezahlt wird.
Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist, dass im Rahmen der Existenzgründung innerhalb des ersten Jahres nach der Auszahlung der Prämie für 24 Monate mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird. Im Falle einer Betriebsübernahme sind die vorhandenen Arbeitsplätze für mind. 12 Monate zu erhalten. Darüber hinaus muss ein Finanzierungsbedarf in Höhe von mind. 25.000 Euro bei Meistern und 20.000 Euro bei Meisterinnen bestehen.
Die Prämie kann zusätzlich zu anderen Förderungen gewährt werden. Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden.
Weitere Informationen und die Ansprechpartner zur Meistergründungsprämie NRW finden Sie auf den Internetseiten der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.