Mehr Zeit
für wichtiges

Endlich den
Kopf frei

... und die volle
Erstattung!

Steuerberatung für Arbeitnehmer

Dr. Thomas Klein | Steuerberater für Arbeitnehmer und Mitarbeiter
Dr. Thomas Klein
Ihr Steuerberater in Moers
Steuerberatung für Arbeitnehmer

Wir stehen Ihnen zur Seite!

Viele Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung machen. Manche Mitarbeiter wollen eine Einkommensteuererklärung abgeben, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuern erstatten zu lassen.

Was auch Ihr Motiv ist: Wir beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten. Für viele unserer Mandanten sind wir darüber hinaus der erste Ansprechpartner in allen wichtigen finanziellen Fragen.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung und Ihre Finanzen.

Bringen Sie Ihre Unterlagen mit und es geht los.

Ihre Vorteile:

weniger Steuerbelastung

mehr Freizeit

mehr Klarheit

Unsere Steuerberatungsleistungen für Arbeitnehmer:

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Rund-um-Service

Laufende Beratung, Steuererklärung, Korrespondenz mit dem Finanzamt, Einspruch, Klage u.s.w.

Wir beraten Sie so, wie Sie unsere Leistungen abfragen. Wir verfolgen für Sie das Steuerrecht, schauen „über den Tellerrand“ und weisen pro-aktiv auf Sparpotenziale hin.

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Minimiertes Kostenrisiko

Wir machen für Sie nur das, was von Ihnen gewünscht oder notwendig ist. Stellen wir z. B. bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen fest, dass sich die Abgabe einer (optionalen) Steuererklärung oder ein Einspruch wirtschaftlich nicht lohnt, brechen wir unsere Arbeit ab und halten mit Ihnen Rücksprache. 
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Faire Preisgestaltung

Fair ist, wenn Leistung und Gegenleistung einander entsprechen. Unser Honorar bemessen wir daher i. d. R. nach unserem Aufwand und Ihrem Nutzen. 

Sind Sie sich unsicher welches Honorar Sie erwartet, fragen Sie vorab nach unserer Vergütung. Wir erklären Ihnen, wonach es sich bemisst und können Ihnen vorab einen ungefähren Rahmen nennen.

Mehr Netto vom Brutto!

Steuerberater für Lohnsteuer Elterngeld Kindergeld Steuerklasse

Lohnsteuer sparen durch Gehaltsumwandlung!

Mitarbeiter haben viele Möglichkeiten Lohnsteuer zu sparen. Zum Beispiel über den Arbeitgeber durch eine Umwandlung von normalem Bruttogehalt in steuerbegünstigte Lohnbestandteile.

Begünstigt ist beispielsweise die Übernahme der Beiträge für den Kindergarten (Kinderhort) junger Eltern, wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltserhöhung hierzu bereit erklärt.

Ferner ist die Übernahme des monatlichen Tickets für öffentliche Verkehrsmittel bis zur Sachbezugsgrenze von 44,00 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein interessantes Steuersparmodell darstellen. Die Unterschiede sind vielfältig, bitte sprechen Sie uns bei Interesse an. Welche Möglichkeiten es gibt, erläutert ein Skript der Deutschen Rentenversicherung.

Lohnsteuer-Freibetrag

Steuern sparen können Arbeitnehmer auf viele Arten. Am schnellsten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Verzichten Sie deshalb nicht auf Spar- und Optimierungsmöglichkeiten, sondern nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Durch die richtige Wahl der Steuerklasse und die Eintragung von Freibeträgen haben Sie bereits im laufenden Jahr die Möglichkeit, Ihr monatliches Nettoeinkommen zu erhöhen.

Wenn es Ihre Verhältnisse zulassen, beantragen wir für Sie einen Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug. So behält Ihr Arbeitgeber künftig weniger monatliche Lohnsteuer vom Gehalt ein und zahlt mehr netto an Sie aus.

Steuerberater für Lohnsteuerjahresausgleich und Lohnsteuerermäßigungsantrag
Steuerberater für Lohnsteuerjahresausgleich und Lohnsteuerermäßigungsantrag

Lohnsteuer-Freibetrag

Steuern sparen können Arbeitnehmer auf viele Arten. Am schnellsten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Verzichten Sie deshalb nicht auf Spar- und Optimierungsmöglichkeiten, sondern nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. Durch die richtige Wahl der Steuerklasse und die Eintragung von Freibeträgen haben Sie bereits im laufenden Jahr die Möglichkeit, Ihr monatliches Nettoeinkommen zu erhöhen.

Wenn es Ihre Verhältnisse zulassen, beantragen wir für Sie einen Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug. So behält Ihr Arbeitgeber künftig weniger monatliche Lohnsteuer vom Gehalt ein und zahlt mehr netto an Sie aus.


Unsicher, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen?

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin in unserer Kanzlei. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob eine Abgabepflicht besteht.

Dr. Klein | Steuerberater für Lohnsteuer

Persönlich beraten lassen!
Steuern sparen!

 

„Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Finanzen
und nehmen uns für Sie die Zeit, die Sie brauchen.
Der persönliche Kontakt ist uns daher sehr wichtig. “

Dr. Thomas Klein

Steuerberater Moers Terminvereinbarung

Jana Leimkühler
Sekretariat

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