Dr. Thomas Klein
Steuerberater aus Moers
für Finanzbuchhaltung mit Kostenrechnung
Kostenrechnung von Ihrem Steuerberater:
präzise und effizient
Die Kostenrechnung ist eine innerbetriebliche Rechnung zur Überwachung der betrieblichen Prozesse. Eine Kostenrechnung erfasst und verrechnet tatsächliche und kalkulatorische Kosten und Leistungen und bildet – richtig eingerichtet – den betrieblichen Leistungsprozess präziser ab, als es jede Betriebswirtschaftliche Auswertung könnte.
Die Vorteile einer Kostenrechnung im Überblick:
Vorsprung durch Wissen
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Unterstützung bei Entscheidungen
Ihr Unternehmen im Blick
Ihnen als Unternehmer liefert eine Kostenrechnung wichtige Entscheidungsgrundlagen zur Unternehmenssteuerung. Sie erhalten schnell und sicher betriebswirtschaftlich erforderliche Informationen, z. B.
- über den Erfolg oder Misserfolg einer Baustelle, einer Filiale, eines Auftrages,
- über die Preisuntergrenze für die Auftragskalkulation,
- über den Deckungsbeitrag eines Produktes oder einer Leistung oder
- über das Erreichen der Gewinnzone.
Effiziente Prozesse aus einer Hand
Uns als Steuerberater liegen durch die Finanzbuchhaltung bereits alle grundlegenden Daten zur Verfügung vor. Daten aus der Finanzbuchführung werden inklusive Lohn- und AfA-Buchungen automatisch für die Auswertungen der Kostenrechnung herangezogen. Dadurch reduziert sich der Aufwand durch Vermeidung eines Doppelaufwands erheblich. Auch kleine und mittlere Mandanten beauftragen uns daher mit der Einrichtung und Führung einer Kostenrechnung.
Alles nur Kosten …
oder endlich Klarheit?
Welche Kostenrechnung ist für Sie die richtige?
Kostenartenrechnung
Bei der Kostenartenrechnung lautet die zentrale Frage: Welche Kosten fallen an? Sie bildet den Ausgangspunkt einer Kostenrechnung und dient der Erfassung aller Kosten nach Art und Höhe. Das können für ein Bauunternehmen z. B. die „Steine“ und die Personalkosten sein. Ferner kann festgestellt werden, wie sich die Kosten verteilen: auf einzelne Aufträge (= variable Kosten, z. B. für den Einkauf von Waren) oder aber auf die Gemeinkosten des Unternehmens (= fixe Kosten, z. B. Kosten der Verwaltung).
Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung klärt, wofür Kosten anfallen. Mit ihr ist konkret nachvollziehbar, welchen Leistungen oder Produkten die Kosten zugeordnet werden sollen.
Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung klärt, wo die Kosten anfallen. Die Kostenstelle ist der Ort der Entstehung. Es gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Verursachung. Bei einem Bauunternehmen können die Kosten z. B. der Gebäudeherstellung oder dem Vertrieb zugeordnet werden.
Häufige Fragen zur Kostenrechnung – unsere Antworten
Ich habe doch schon eine Buchhaltung, warum noch eine Kostenrechnung – noch mehr Papier?
Einen guten Überblick finden Sie hier: http://www.bartenstein.com/wp-content/uploads/2015/02/Kostenrechnung-und-Controlling-Ueberblick.pdf
Woher kommt das Zahlenmaterial einer Kostenrechnung?
Worin besteht der Unterschied zur Finanzbuchhaltung?
Der wichtigste Unterschied zur handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung.
Ist das Ganze nicht furchtbar aufwendig?
Jana Leimkühler
Sekretariat